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Entsorgung von Altmedikamenten

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Wissen Sie nicht, wohin mit alten Medikamenten?

Auf keinen Fall in den Ausguss oder in die Toilette geben! Das gefährdet unser Grundwasser!

Für unseren Landkreis gilt: alte Medikamente, Spritzen, Katheter u.ä. werden über den Hausmüll entsorgt, da dieser verbrannt wird. Die Verbrennung zerstört die biologisch aktiven Substanzen in den Medikamenten und stellt somit keine Gefährdung für die Umwelt mehr dar.

Die Abgabe bei uns in der Apotheke ist, außer für Betäubungsmittel (starke Schmerzmittel u.ä.), leider nicht mehr möglich.

Umverpackungen aus Karton gehören in die blaue Tonne, Blister in die gelbe Tonne / den gelben Sack. Die Medikamente an sich werden in Zeitungspapier oder Küchenrolle verpackt und erst kurz vor der Abfuhr in die Restmüll-Tonne gegeben, damit unsere Mitmenschen, z.B. Kinder nicht gefährdet sind.

Die Umwelt dankt es Ihnen.

Ihre Bodden-Apotheke 🌊

 

 

 

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Bodden-Apotheke

Apotheker Mario Meusel e.K.
Blaue Wiese 4
18356 Barth

Kontakt

    038231 / 89036
   038231 / 89037
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Öffnungszeiten

Montag 8:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag   8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
   

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.
Nur solange der Vorrat reicht. Irrtümer & Änderungen vorbehalten. Alle Preise sind inklusive MwSt. *Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.
UVP = Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP = Apothekenverkaufspreis. Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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